Festival4Family
Kinder haben ein Recht auf Ruhe, Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Quelle: www.kinderrechtskonvention.info, Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention, abger. 20.05.2018 Das Festival4Family möchte zusammen mit den 4Family-Partnern auf die Rechte der Kinder hinweisen und beim Festival4Family das Recht auf FreizeitWeiterlesen…